Hoffnungsschimmer beim Arbeitszimmer

Jahressteuergesetz 2009

Unternehmensteuerreform 2008

Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009

Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 2009

Was bringt das Konunkturpaket II steuerlich ?

Mittwochs ist das Büro geschlossen

Mein Büro ist zentral gelegen in Berlin-Mitte.

Hier ist auch eine unablässig sprudelnde Quelle des Steuerrechts, das Bundesfinanzministerium
(10117 Berlin, Wilhelmstraße 97).

Auf dieser Seite werde ich auf geplante Gesetze, aktuelle Gesetztesänderungen und ausgewählte Rechtsprechung, insbesondere das Steuerrecht betreffend hinweisen.

Die Schumannstraße - zwischen Charité und Deutschem Theater in einer traditionsreichen Ecke gelegen - verändert nach wie vor ihr Gesicht von Monat zu Monat; auch dazu gibt es Hinweise.


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Hoffnungsschimmer beim Arbeitszimmer

Während Deutschland das "Fußball-Sommermärchen 2006" bejubelte, beschloss der Gesetzgeber, die steuerliche Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers noch weiter einzuschränken.

Seit 2007 können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich nur noch berücksichtigt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs.5 Nr.6b EStG).

Nun können Lehrer und andere Arbeitnehmer wieder hoffen, die große Teile ihrer Arbeit zu Hause erledigen.

Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert (Beschluß vom 25.August 2009,IV B 69/09).Steuerfestsetzungen sollten mittels einem Einspruch offen gehalten werden.


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Jahressteuergesetz 2009

An dieser Stelle bereits ein kurzer Blick auf den Regierungsentwurf vom Juni 2008:

I Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG

I Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10
Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag

I Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch
nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen, § 15 Abs. 1b UStG

I Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 2a EStG

I Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG


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Unternehmensteuerreform 2008

Der Bundestag hat am 25. Mai 2007 die Unternehmensteuerreform 2008 beschlossen. Die Eckpunkte der Reform:

I Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%

I Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie mindert weder ihre eigene noch die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage.

I Die Gewerbesteuermeßzahl wird auf 3,5% vereinheitlicht. Zuvor betrug diese für Kapitalgesellschaften 5%. Der für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bisher geltende Staffeltarif von 1% bis 5% gilt ab 2008 nicht mehr.

I Es wird mehr Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Der Satz wird von dem bisher 1,8fachen auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrages erhöht.

I Neue Hinzurechnungen erhöhen den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn. Zur Berechnung der Gewerbesteuer werden dem Gewinn künftig 25 % sämtlicher Finanzierungsaufwendungen hinzugerechnet. Das können z.B. Schuldzinsen, Teile von Mieten, Pachten und Leasingraten sein. Für alle Aufwendungen dieser Art wird jedoch ein Freibetrag von 100.000 Euro gewährt.

I Die Grenze für geringwertige Wirtschaftgüter (GWG), die sofort abgeschrieben werden können, wird auf 150 Euro abgesenkt. Für Anschaffungen zwischen 150 EUR und 1.000 EUR gilt die Poolbewertung: Alle Anschaffungen eines Jahres werden zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Der Verkauf bzw. die Verschrottung einzelner oder aller Wirtschaftsgüter des Pools bleibt unberücksichtigt.


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Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009

Der Gesetzgeber hat die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen nach § 35a EStG aufgestockt. Ab dem Jahr 2009 gelten folgende Steuerabzugsbeträge:

I 20 Prozent der Aufwendungen für die Leistung eines Handwerkers, max. 1.200 Euro

I 20 Prozent der Aufwendungen für eine 400-Euro-Kraft, max. 510 Euro

I 20 Prozent der Aufwendungen für sonstige haushaltsnahe Hilfen, die keine Handwerkerleistungen sind, max. 4.000 Euro. Dabei werden die Kosten für sozialversicherungspflichtige Angestellte zusammengefasst mit den Kosten für Dienstleistungsunternehmen.

Für die Berechnung des Ermäßigungsbetrages werden ausschließlich Arbeitskosten berücksichtigt, die in einer Rechnung gesondert ausgewiesen sind (Ausnahme 400-Euro-Kraft). Die Zahlung muß auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgen.


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Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 2009

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung mit dem das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist, in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen.

Aufgrund dieser seit 2006 geltenden Regelung - drei letzte Bankarbeitstage - ergeben sich folgende Fälligkeitstage für das Jahr 2009:

I 28.01., 25.02., 27. 03., 28.04., 27.05., 26.06.,29.07.,27.08.,28.09.,28.10.,26.11.,28.12.

Die Beitragsnachweise müssen am zweiten Arbeitstag vor der o.g. Fälligkeit beim Sozialversicherungsträger vorliegen. In meinem Büro erfolgen die Abrechnungen i.d.R. um den 20. des laufenden Monats, damit die Daten rechtzeitig gesendet werden können.


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Was bringt das Konunkturpaket II steuerlich ?

Mit dem Konjunkturpaket II vermindert sich die Einkommensteuerbelastung aufgrund von folgenden Tarifänderungen:

I
Der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010 folgt eine weitere Erhöhung um 170 Euro auf 8.004 Euro.

I Die Tarifeckwerte des § 32a Abs. 1 Nr. 2-5 EStG werden ab dem 1. Januar 2009 um jeweils 400 Euro angehoben. Zum 1.Januar 2010 erhöhen sich zur Angeichung der Progression die Eckwerte um weitere 330 Euro.

I Der Eingangssteuersatz wird ab dem 1. Januar 2009 von 15% auf 14% gesenkt.

Die Einkommensteuersenkungen 2009 wirken sich auf den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern aus. Die rückwirkende Senkung der Einkommensteuer 2009 wird je nach verwendetem Lohnabrechnungsprogramm in den Lohnabrechnungen der Monate März , April oder Mai 2009 berücksichtigt. Die Softwareentwickler sind auch nur Menschen und können nicht zaubern.


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Mitwochs ist das Büro geschlossen

Mein Büro ist mittwochs grundsätzlich geschlossen. Dieser Tag steht bevorzugt für Termine außer Haus zur Verfügung.

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last update 11.10.2009, webmaster, impressum