Mein Büro ist zentral gelegen in Berlin-Mitte.
Hier ist auch eine unablässig sprudelnde Quelle des Steuerrechts, das Bundesfinanzministerium
(10117 Berlin, Wilhelmstraße 97).
Auf dieser Seite werde ich auf geplante Gesetze, aktuelle Gesetztesänderungen und ausgewählte Rechtsprechung, insbesondere das Steuerrecht betreffend hinweisen.
Die Schumannstraße - zwischen Charité und Deutschem Theater in einer traditionsreichen Ecke gelegen - verändert nach wie vor ihr Gesicht von Monat zu Monat; auch dazu gibt es Hinweise.
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GWG - wieder mehr Gestaltungsspielraum ab 2010
Das Anfang 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt bei den Gewinneinkünften für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ab dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt werden folgende Wahlmöglichkeiten ein:
I Sofortabschreibung: Alternativ zur sofortigen Abschreibung für GWG bis zur Höhe von 150 Euro ist diese nun auch wieder bis 410 Euro möglich (Regelung bis einschl. 2007). Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen. Das Führen des Verzeichnisses ist allerdings nicht verpflichtend, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. Entscheidet sich der Unternehmer für die Sofortabschreibung der GWG bis 410 Euro, gelten für die Wirtschaftsgüter über 410 Euro die allgemeinen Abschreibungsregeln.
I Sammelposten: Die Abschreibung von Sammelposten - für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro - kann nur noch angewendet werden, wenn die sofortige Abschreibung für GWG ausschließlich bis zu Anschaffungskosten bis 150 € gewählt wird. Neu ab 2010 ist, daß Wirtschaftsgüter unter 150 Euro in den Sammelposten aufgenommen werden können und nicht zwingend im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden müssen.
Das Wahlrecht für Sofortabschreibung oder den Sammelposten kann für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden.
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Jahressteuergesetz 2009
An dieser Stelle bereits ein kurzer Blick auf den Regierungsentwurf vom Juni 2008:
I Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG
I Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10
Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag
I Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch
nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen, § 15 Abs. 1b UStG
I Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 2a EStG
I Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG
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Zufluss einer Abfindung steuerwirksam gestalten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zufluss einer Abfindung in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprüngliche vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben (BFH vom 11. November 2009 IX R I/09).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009
Der Gesetzgeber hat die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen nach § 35a EStG aufgestockt. Ab dem Jahr 2009 gelten folgende Steuerabzugsbeträge:
I 20 Prozent der Aufwendungen für die Leistung eines Handwerkers, max. 1.200 Euro
I 20 Prozent der Aufwendungen für eine 400-Euro-Kraft, max. 510 Euro
I 20 Prozent der Aufwendungen für sonstige haushaltsnahe Hilfen, die keine Handwerkerleistungen sind, max. 4.000 Euro. Dabei werden die Kosten für sozialversicherungspflichtige Angestellte zusammengefasst mit den Kosten für Dienstleistungsunternehmen.
Für die Berechnung des Ermäßigungsbetrages werden ausschließlich Arbeitskosten berücksichtigt, die in einer Rechnung gesondert ausgewiesen sind (Ausnahme 400-Euro-Kraft). Die Zahlung muß auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgen.
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Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 2010
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung mit dem das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist, in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen.
Aufgrund dieser seit 2006 geltenden Regelung - drei letzte Bankarbeitstage - ergeben sich folgende Fälligkeitstage für das Jahr 2010:
I 27.01., 24.02., 25. 03., 28.04., 27.05., 28.06.,28.07.,27.08.,28.09.,27.10.,26.11.,28.12.
Die Beitragsnachweise müssen am zweiten Arbeitstag vor der o.g. Fälligkeit beim Sozialversicherungsträger vorliegen. In meinem Büro erfolgen die Abrechnungen i.d.R. um den 20. des laufenden Monats, damit die Daten rechtzeitig gesendet werden können.
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Was bringt das Konunkturpaket II für das Steuerjahr 2009 ?
Mit dem Konjunkturpaket II vermindert sich die Einkommensteuerbelastung aufgrund von folgenden Tarifänderungen:
I Der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010 folgt eine weitere Erhöhung um 170 Euro auf 8.004 Euro.
I Die Tarifeckwerte des § 32a Abs. 1 Nr. 2-5 EStG werden ab dem 1. Januar 2009 um jeweils 400 Euro angehoben. Zum 1.Januar 2010 erhöhen sich zur Angeichung der Progression die Eckwerte um weitere 330 Euro.
I Der Eingangssteuersatz wird ab dem 1. Januar 2009 von 15% auf 14% gesenkt.
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Mitwochs ist das Büro geschlossen
Mein Büro ist mittwochs grundsätzlich geschlossen. Dieser Tag steht bevorzugt für Termine außer Haus zur Verfügung.
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